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Drohnen in der DLRG

Unmanned Aerial Vehicles (UAV), umgangssprachlich auch als Drohnen bekannt, erlangen im Consumer-Bereich, aber auch in der Industrie, in der Transportbranche und in den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), einen immer größeren Stellenwert. Die technische Entwicklung ist mittlerweile soweit vorangeschritten, dass kleinste Modelle hochauflösende Kameras tragen und immer länger in der Luft bleiben können. Dadurch ist ihr Einsatz auch für die DLRG interessant.

Nachdem der Drohneneinsatz in der Anfangsphase noch eine rechtliche Grauzone war, ist am 01.04.2017 die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ in Kraft getreten, die das EU-Recht umsetzt. Diese Verordnung beinhaltet erstmalig auch Regelungen für den Einsatz von Drohnen bei BOS. Ebenfalls wurden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Zusammenarbeit mit veschiedensten Hilfsorganisationen, Polizei, Bundeswehr und Deutsche Flugsicherung die "Empfehlungen für Gemeinsamen Regelungen zum Einsatz von Drohnen im Bevölkerungsschutz" erarbeitet, die seit 2019 Ausbildung und Einsatz von Drohnen bei BOS festlegen.

 

Besonderheiten der Drohne:

  • Hochauflösende Kamera mit 56x Zoom 
  • Wärmebildkamera 
  • Lautsprecher
  • Suchscheinwerfer
  • Bis zu 8 Kilometer Reichweite

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